Pflegezentrum Damscheid
Das Pflegezentrum Damscheid hat seinen neuen Platz in dem kleinen Rheinhöhenort gefunden.
Unser Pflegedienst existiert seit Juli 1991 und ist einer der ersten privaten Pflegedienste in Rheinland-Pfalz.
Unser qualifiziertes Pflegeteam zeichnet sich insbesondere durch Freundlichkeit, Fachwissen sowie einer hohen Leistungsbereitschaft und Motivation aus.
Unser Ziel ist es, die Menschen, die wir pflegen und betreuen unter Berücksichtigung ihrer Ressourcen eine möglichst eigenständige Lebensführung in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
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Wir können nicht alles alleine, aber gemeinsam sind wir unschlagbar.
Welche Änderungen gibt es in der Pflegereform 2027 für die Pflegegrade nach dem Kabinettsentwurf?
Der Gesetzentwurf sieht flexiblere Budgets, höhere Beiträge für Besserverdiener und Kinderlose und Leistungseinschränkungen vor.
Die geplante Pflegereform 2027 (durch das Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) bringt im Rahmen des Kabinettsentwurfs vom 30. September 2026 wesentliche Änderungen für die Pflegegrade mit sich:
- Höhere Schwellenwerte (Begutachtung)
- Pflegegrade 1 bis 3: Die Punkteschwellen für die Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3 werden angehoben. Das bedeutet, dass es künftig schwerer wird, einen Pflegegrad (insbesondere PG 1 bis 3) zu erhalten.
- Bestandsschutz: Bereits anerkannte Pflegegrade bleiben durch einen gesetzlichen Bestandsschutz unberührt. Die neuen Hürden gelten primär für Neuanträge ab dem 1. Januar 2027. (Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Antrag stellt, wird noch nach dem alten Recht bewertet).
- Umbau der Leistungen in neue Budgets
Das bisherige System aus Einzelansprüchen (wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag) wird für die häusliche Pflege stark umstrukturiert
- Entlastungsbudget (ersetzt das Pflegegeld für Pflegegrade 2 bis 5):
- Pflegegrad 2: 380 € (bisher 347 € Pflegegeld)
- Pflegegrad 3: 630 € (bisher 599 € Pflegegeld)
- Pflegegrad 4: 890 € (bisher 800 € Pflegegeld)
- Pflegegrad 5: 1.080 € (bisher 990 € Pflegegeld)
- Hinweis: In diesem Budget sind künftig auch selbstorganisierte Vertretungen und Verbrauchshilfsmittel enthalten.
- Sachleistungsbudget (ersetzt die klassischen Pflegesachleistungen für Pflegedienste):
- Pflegegrad 2: 890 € (bisher 796 €)
- Pflegegrad 3: 1.590 € (bisher 1.497 €)
- Pflegegrad 4: 2.090 € (bisher 1.859 €)
- Pflegegrad 5: 2.530 € (bisher 2.299 €)
- Aus diesem Budget wird künftig auch die professionelle Ersatzpflege finanziert. Die bewährte Kombination aus Geld- und Sachleistung bleibt anteilig mit einer 6-monatigen Bindung erhalten.
- Sozialraumbudget (ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag von 131 €):
- Pflegegrad 1: Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entfällt hier komplett.
- Pflegegrade 2 bis 5 (ab 25 Jahren): Steigt auf 175 € pro Monat.
- Pflegegrade 2 bis 5 (unter 25 Jahren): Steigt auf 300 € pro Monat.
- Streng zweckgebunden für anerkannte Angebote im Alltag (z. B. Nachbarschaftshilfe), eine Übertragung nicht genutzter Beträge ist nicht vorgesehen.
- Überbrückungsbudget (ersetzt den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege):
- Für die Pflegegrade 2 bis 5 gibt es einen einheitlichen Topf von maximal 2.285 € pro Kalenderjahr für Akut- und Notfälle (bisher lag der kombinierte Jahresbetrag für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege bei 3.539 €)
Der gemeinsame Mittagstisch für Senioren / Gäste
Leider sind wir nun auch gezwungen um kostendeckend arbeiten zu können die Preise bedingt durch steigende Energie- und Lebensmittelkosten anzupassen. Die Preissteigerung gilt ab dem 1.1.2023 für ein Essen 6,50 Euro, ein vegetarisches Essen 5,00 Euro und für den KIndergarten 4,50 Euro.
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Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 08:30 bis 13:00
ausserhalb der Bürozeiten über Anrufweiterschaltung an den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen
Kontakt Pflegehotline
Pflegedienst
06744 / 94 00 6
Tagespflege
06744 / 714 83 75
Pflegestützpunkt
06744 / 94 00 9
Infoblatt zu den neuen Leistungen der Pflegeversicherung
Neue Begutachtungsrichtlinie zum 1.1.2017 zur Pflegegradeinstufung nach PSG 2
Infoblatt zu den Neuerung des Pflegestärkungsgesetzes 2 zum 1.1.2017
Leistungsansprüche ab 1.1.2017
Leistungsansprüche ab 1.1.2022 erscheint demnächst neu gestaltet
Transparenzbericht 2023
Am 20.09.2023 wurde wie jedes Jahr auch unser Pflegedienst und unsere Qualität durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz überprüft. Die Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegezentrum Damscheid Ingbert Ochs GmbH haben die unabhängigen...
Stellenangebote ab sofort
https://pflegezentrum-damscheid.de/jobs/
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